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Baulicher Unterhalt


Zum baulichen Unterhalt gehören Einzelmassnahmen, bauliche Reparaturen sowie Inspektionen und visuelle Kontrollen:


Bei den Einzelmassnahmen, als Teil des Teilproduktes kleiner baulicher Unterhalt, handelt es sich um Reparaturen / Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit. Sie können auch zum Erhalt der Bausubstanz beitragen.


Beispiele:


Die baulichen Reparaturen, als Teil des kleinen baulichen Unterhaltes, sind Arbeiten welche bisher schon unter diesem Titel ausgeführt wurden. Es handelt sich um kleine Reparaturen / Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit. Bei diesen baulichen Reparaturen muss die Beeinträchtigung des Verkehrs gering und von kurzer Dauer sein.


Beispiele:


Bei den Inspektionen und visuellen Kontrollen geht es um die Mithilfe der Gebietseinheiten bei der Zustandserfassung der Infrastruktur wie Brücken, Durchlässe, Tunnel und Unterführungen. In einem 5-Jahresrhythmus werden die Objekte kontrolliert und beurteilt.




Ansprechperson

Einzelmassnahmen/
Bauliche Reparaturen/
Inspektionen und
visuelle Kontrollen


Paul Burch
Fachbereichsleiter Dienste



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