
Zum baulichen Unterhalt gehören Einzelmassnahmen, bauliche Reparaturen sowie Inspektionen und visuelle Kontrollen:
Bei den Einzelmassnahmen, als Teil des Teilproduktes kleiner baulicher Unterhalt, handelt es sich um Reparaturen / Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit. Sie können auch zum Erhalt der Bausubstanz beitragen.
Beispiele:
Sanieren von Spurrinnen
Aufrillen von Betonbelägen
Sichern von Böschungen (zusätzliche Steinkörbe, Flechtwerke usw.)
Ersatz der bestehenden Markierung auf eine ganze Rapportstrecke
Kunstbauten
Bergmännische Tunnel
Elektromechanische Einrichtungen
Die baulichen Reparaturen, als Teil des kleinen baulichen Unterhaltes, sind Arbeiten welche bisher schon unter diesem Titel ausgeführt wurden. Es handelt sich um kleine Reparaturen / Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit. Bei diesen baulichen Reparaturen muss die Beeinträchtigung des Verkehrs gering und von kurzer Dauer sein.
Beispiele:
Reparatur von örtlichen Belagsausbrüchen
Ausgiessen einzelner Belagsschäden
Ersatz einzelner Pflanzen im Mittelstreifen
Neuversetzen einzelner loser Schachtdeckel
kleinere Zaunreparaturen
Bei den Inspektionen und visuellen Kontrollen geht es um die Mithilfe der Gebietseinheiten bei der Zustandserfassung der Infrastruktur wie Brücken, Durchlässe, Tunnel und Unterführungen. In einem 5-Jahresrhythmus werden die Objekte kontrolliert und beurteilt.
Einzelmassnahmen/
Bauliche Reparaturen/
Inspektionen und
visuelle Kontrollen
Paul Burch
Fachbereichsleiter Dienste
