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Ausserordentlicher Dienst


Zum ausserordentlichen Dienst zählen unvorhersehbare, einmalige Ereignisse und die daraus resultierenden Folgemassnahmen. Darunter fallen Rüfenniedergänge, Überschwemmungen, Hangrutschungen, Lawinenniedergänge usw.


Der ausserordentliche Dienst dient der Verkehrssicherheit, der Betriebsbereitschaft und der Sicherheit gegenüber Dritten.


Die Alarmierung bei ausserordentlichen Ereignissen muss umgehend erfolgen und die notwendigen Ressourcen für die Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit müssen innert nützlicher Frist zur Verfügung stehen.




Ansprechperson

Ausserordentlicher Dienst
Markus Stocker
Fachbereichsleiter Dienste



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